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Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus 6, im Turnus von drei Jahren von der Vertreterversammlung gewählten, Mitgliedern. Das Genossenschaftsgesetz, Satzung und Geschäftsordnung bestimmt seine Rechte und Pflichten. Der Aufsichtsrat fördert, überwacht und berät den Vorstand und prüft Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Er ist insbesondere dazu verpflichtet, über die Mitgliederförderung bei allen Entscheidungen des Vorstands zu wachen.

Mitglieder des Aufsichtsrats (von links nach rechts): Prof. Bernd Reiff, Dieter Nolte, Thomas Klein, Ingo Strote, Adolf Meier, Dr. Otmar Schuster. Nicht im Bild: Rudolf Hermanns.