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Mitglied werden

Wie werde ich Mitglied?

Jeder kann Mitglied der hwg werden (mit Genehmigung des gesetzlichen Vertreters ebenfalls Kinder und Jugendliche) auch ohne eine Wohnung zu mieten. Die Mitgliedschaft können sowohl Einzelpersonen als auch Personengesellschaften des Handelsrechts sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts erwerben.

Der Geschäftsanteil beträgt 2.600 €. Jedes Mitglied ist verpflichtet, mindestens einen Anteil zu übernehmen - dies ist der Pflichtanteil. Auf den Pflichtanteil sind sofort nach Erwerb der Mitgliedschaft 260 € einzuzahlen. Vom Beginn des folgenden Monats sind bis zu einem Betrag von 1.300 € monatliche Mindestraten in Höhe von 40 € einzuzahlen. Die Einzahlung in höheren Teilbeträgen oder in einer Summe ist selbstverständlich möglich. Danach erfolgt die weitere Aufstockung bis zur vollen Höhe des Geschäftsanteils über eine jährliche Dividendengutschrift. Tatsächlich zahlen Sie also nur 1.300 €, der Rest Ihres Anteils wächst von ganz allein. Es ist Ihnen jederzeit möglich, auch mehrere Anteile zu erwerben.

Um eine Wohnung mieten zu können, müssen Sie zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns mindestens einen Betrag in Höhe von 1.300 € eingezahlt haben.

Kündigung der Mitgliedschaft

Ihre Mitgliedschaft können Sie jederzeit kündigen. Dies hat zur Folge, dass Sie als Mitglied zum Ende des nächsten Geschäftsjahrs aus der hwg ausscheiden. Die Frist bis zum Ausscheiden beträgt also mindestens ein Jahr. Nach der Kündigung wird Ihr Geschäftsanteil natürlich weiterhin über die Dividende verzinst. Die Auszahlung des Anteils (Auseinandersetzungsguthaben) erfolgt Mitte jenes Jahres, das auf das Ende der Kündigungsfrist folgt, damit vor Auszahlung des Guthabens die Genehmigung der Bilanz durch die Vertreterversammlung erfolgen kann. Mit Ihrem Austritt aus der hwg verlieren Sie unter anderem das Recht auf Nutzung einer Wohnung, da diese nur an Mitglieder vergeben werden darf.

Unsere aktuelle Satzung und Wahlordnung stellen wir Ihnen hier zum Download bereit.