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Mitbestimmung

Mitbestimmung – Ihr gutes Recht

Als Mitglied der hwg können Sie Ihr Mitbestimmungsrecht sowohl passiv als auch aktiv ausüben. Über die Wahl der Vertreterversammlung sind Sie an den wesentlichen Entscheidungen im Unternehmen demokratisch beteiligt. Im Turnus von fünf Jahren berufen Sie in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl Ihre ehrenamtlichen Vertreter in dieses “Parlament“. Dabei sorgt eine Aufteilung der Wohngebiete in Wahlbezirke dafür, dass jeder Kandidat maximal 75 Mitglieder vertritt. Ursprünglich konnte jedes Mitglied das Mitbestimmungsrecht unmittelbar und persönlich wahrnehmen. Aufgrund der Größe unseres Unternehmens trat jedoch bereits Ende der 50er Jahre die Vertreter- an die Stelle der Mitgliederversammlung.